Krypto Lending ermöglicht es dir durch das Verleihen deiner Kryptowährungen Zinserträge zu generieren. Allerdings bringt Krypto Lending auch steuerliche Verpflichtungen mit sich. Doch was genau muss man bei Krypto Lending Steuern beachten?
Das Wichtigste zusammengefasst:
💡 In Deutschland werden Krypto-Lending-Erträge als Einkünfte aus sonstigen Leistungen betrachtet und unterliegen somit der Einkommensteuer.
💡 Es gilt eine Freigrenze von 256 Euro im Jahr. Wer weniger Geld mit „sonstigen Einkünften“ im Jahr verdient, zahlt keine Steuer. Hier gilt der Wert zum Zeitpunkt des Zuflusses
💡 Verdiente Kryptowährungen aus dem Lending können nach dem Verkauf ebenfalls besteuert werden, wenn der Kurs nach dem Erhalt gestiegen ist, außer sie werden über ein Jahr lang gehalten.
💡 Die Haltefrist für die verliehenen Kryptowährungen verlängert sich nicht auf 10 Jahre. Das hat das BMF offiziell bestätigt.
Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über Krypto-Lending Steuern in Deutschland, einschließlich der Regeln zur Haltefrist und Tipps zur korrekten Deklaration in der Steuererklärung. Beachte jedoch, dass es sich hierbei um keine Beratung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes handelt.
Grundlagen des Krypto-Lendings
Krypto Lending ist eine Form des Kreditgeschäfts, bei der Kryptowährungen an eine andere Partei gegen Zinsen verliehen werden. Es ist vergleichbar mit einer digitalen Version des traditionellen Kreditgeschäfts von Banken, mit dem Unterschied, dass es auf Kryptowährungen basiert.
Krypto-Lending kann durchaus profitabel sein, da die Zinsen deutlich höher sind, als im traditionellen Finanzsektor.
Eine beliebte Plattform für das Krypto-Lending ist beispielsweise Nexo.
Beim Lending werden Kryptowährungen für einen festgelegten Zeitraum zu einem bestimmten Zinssatz verliehen, wobei der Kreditgeber am Ende des Zeitraums seine verliehenen Kryptowährungen samt Zinsen zurückerhält. Es gibt auch Modelle, bei denen man jederzeit Zugriff auf die verliehenen Coins hat, wobei in diesem Fall das Risiko geringer, die Zinsen aber auch niedriger sind.
Die Funktionsweise des Krypto Lendings basiert auf einem Pfandleihsystem. Um einen Kredit aufzunehmen, muss zuerst ein Collateral (Sicherheit) hinterlegt werden. Dies ermöglicht es, eine Bonitätsprüfung zu umgehen, und die Kreditsumme wird praktisch sofort ausgezahlt. Die Rückzahlung der Kredite ist durch die Sicherheit relativ sicher, aber es gibt keine absolute Garantie dafür.
Es ist jedoch zu beachten, dass Krypto Lending auch Risiken birgt. Technische Probleme, Hackerangriffe oder Probleme mit Smart Contracts können zu Verlusten führen. Ebenso gibt es Counterparty-Risiken, da im Krypto-Bereich keine Regelung zur Aufrechterhaltung einer bestimmten Liquidität besteht.
Besteuerung von Erträgen aus Krypto Lending in Deutschland
Die Besteuerung von Erträgen aus Krypto Lending in Deutschland wird durch das Einkommenssteuergesetz geregelt.
Zinserträge aus Krypto Lending werden als Einkünfte aus sonstigen Leistungen betrachtet. Hierbei gilt eine Freigrenze von 256 Euro pro Jahr.
Das bedeutet, dass Erträge bis zu diesem Betrag steuerfrei sind. Übersteigen die Erträge diese Freigrenze, werden sie zum jeweiligen persönlichen Einkommensteuersatz besteuert, der zwischen 18 und 45 % liegt. Diese Regelung unterscheidet sich von der allgemeinen Freigrenze für Kryptowährungsgewinne, die bei 600 Euro pro Jahr liegt.
Beachte jedoch, dass zu diesen 256 Euro auch weitere Einkünfte zählen können. Hierzu zählen beispielsweise auch die Einkünfte, die du für deine Staking Steuern berücksichtigen musst.
Doppelte Lending Steuer für Zinserträge?
Es kann durchaus passieren, dass Erträge aus dem Lending zu zwei verschiedenen Zeitpunkten versteuert werden.
- Zeitpunkt des Zuflusses der Zinsen
- Verkauf der Zinserträge
Die erhaltenen Zinsen sind bereits zu dem Zeitpunkt steuerpflichtig, wo du sie erhältst. Es spielt keine Rolle, ob du sie auch direkt gegen Euro verkaufst oder nicht. Dies kannst du lediglich umgehen, indem du weniger als 256 Euro im Jahr an sonstigen Einkünften erzielst.
Der zweite steuerrelevante Zeitpunkt ist der Verkauf der verdienten Kryptos. Sollte die Kryptowährung seit dem Erhalt im Kurs gestiegen sein, kann der Gewinn ebenfalls einkommensteuerpflichtig sein. Diese Steuern kannst du nur umgehen, indem du die verdienten Zinsen mindestens ein Jahr lang gehalten hast.
Lending Steuer Beispiel
Zum 01.01.2024 verleihst du 1 BTC und erhältst dafür 5 Prozent Zinsen im Jahr, welche wöchentlich ausgezahlt werden. Nach einem halben Jahr erhältst du deinen Bitcoin zurück. Du hast nun insgesamt 0,025 BTC verdient, welche jedoch wöchentlich, also zu verschiedenen Zeitpunkten, ausgezahlt wurden.
Da der Verkauf der Kryptowährungen, die du erhalten hast bei Kurssteigerungen eventuell steuerpflichtig sind, musst du die einzelnen Zinszahlungen sehr genau aufzeichnen. Ansonsten musst du zwangsläufig mindestens ein Jahr warten, bis du die Zinserträge gegen Euro oder eine andere Kryptowährung tauschen kannst.
An dieser Stelle ist es sehr ratsam, ein Krypto-Steuer-Tool zu verwenden. Dort kannst du ganz einfach deine Krypto-Börsen und Wallets verbinden und die Software erstellt alle Dokumente für dich, die du für das Finanzamt benötigst. Über unseren Link sparst du lebenslänglich 10 % auf alle Pakete.
Verlängerte Haltefrist durch Krypto-Lending? Keine 10 Jahre Haltefrist!
Interessant ist, dass die Haltefrist von einem Jahr, die für die Steuerfreiheit von Kryptowährungsgewinnen gilt, sich durch das Lending nicht verändert. Früher wurde diskutiert, ob das Lending zu einer Verlängerung der Haltefrist auf zehn Jahre führt. Durch ein BMF-Schreiben aus dem Mai 2022 wissen wir jedoch, dass dies nicht der Fall ist.
Das bedeutet, Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen, die länger als ein Jahr gehalten wurden, sind weiterhin steuerfrei, unabhängig davon, ob sie für Lending verwendet wurden oder nicht.
Fazit: Krypto-Lending Steuern in Deutschland
Das Thema der Besteuerung von Erträgen aus Krypto Lending in Deutschland ist komplex, aber es gibt einige wesentliche Punkte, die Anleger beachten sollten:
- Einstufung der Erträge: Zinserträge aus Krypto Lending werden in Deutschland als Einkünfte aus sonstigen Leistungen betrachtet und dementsprechend besteuert.
- Freigrenze von 256 Euro: Für Einkünfte aus Krypto Lending (bzw. für Einkünfte aus sonstigen Leistungen) gilt eine Freigrenze von 256 Euro pro Jahr. Liegen die Erträge unter diesem Betrag, fallen keine Steuern an. Übersteigen sie jedoch die Freigrenze, müssen die gesamten Einnahmen zum persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden.
- Keine Verlängerung der Haltefrist: Im Gegensatz zu früheren Überlegungen hat das Lending keinen Einfluss auf die Haltefrist von Kryptowährungen. Die einjährige Haltefrist für steuerfreie Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen bleibt unverändert, auch wenn die Kryptowährungen für Lending verwendet wurden.
- Doppelte Besteuerung: Zinserträge aus Lending können zu zwei verschiedenen Punkten besteuert werden. Einmal zu dem Zeitpunkt des Zuflusses und einmal zum Zeitpunkt des Verkaufs.
- Dokumentation und Beratung: Um den steuerlichen Pflichten nachzukommen, ist es wichtig, alle Transaktionen genau zu dokumentieren. Dafür empfehlen wir das Krypto-Steuer-Tool CoinTracking.
Häufige Fragen (FAQ) zum Thema Lending Steuern
In diesem Abschnitt beantworten wir die häufigsten Fragen zum Thema Krypto Lending Steuern in Deutschland.
Krypto Lending Erträge werden in Deutschland als Einkünfte aus sonstigen Leistungen betrachtet und unterliegen der Einkommensteuer. Es gibt eine jährliche Freigrenze von 256 Euro; werden die Erträge aus Krypto Lending diese Grenze überschreiten, müssen sie zum persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden. Bei Verkauf der erhaltenen Zinserträge kann ebenfalls Einkommensteuer fällig werden, wenn ein Gewinn erzielt wurde und die Haltedauert weniger als ein Jahr betrug.
Das Verleihen von Kryptowährungen im Rahmen des Krypto Lendings hat keine Auswirkungen auf die Haltefrist von Kryptowährungen in Deutschland. Ursprünglich gab es Meinungen, dass sich die Haltefrist auf zehn Jahre verlängert, falls Kryptowährungen verliehen werden. Das Bundesfinanzministerium hat jedoch bestätigt, dass dies nicht der Fall ist.