Das Thema NFT Steuern ist in Deutschland bisher nicht umfangreich vom Gesetz abgedeckt. Aktuell unterscheidet der Gesetzgeber nicht direkt zwischen Kryptowährungen wie Bitcoin und NFTs. Es gibt jedoch trotzdem einige Sonderfälle, wie beispielsweise das NFT-Minting.
Das Wichtigste zusammengefasst:
💡 Der genaue steuerliche Status von NFTs ist noch neu und unbestimmt, was zu Unsicherheiten bei der Besteuerung führt
💡 Wenn NFTs gewerblich gehandelt werden, kann dies zu einer höheren Steuerbelastung führen, da in diesem Fall zusätzlich Gewerbesteuer anfällt und jeder Gewinn unabhängig von einer Haltefrist besteuert wird.
💡 Für private NFT-Händler, die nicht gewerblich handeln, wird der Verkauf von NFTs als privates Veräußerungsgeschäft angesehen. Gewinne aus solchen Geschäften unterliegen der Einkommensteuer, wenn der Verkauf innerhalb eines Jahres nach dem Kauf erfolgt.
💡 Eträge aus dem Minting von NFTs können als freiberufliche Einkünfte oder gewerbliche Einkünfte gelten. Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab.
In diesem Beitrag werden wir versuchen, das Thema NFT Steuern in Deutschland so verständlich wie möglich aufzuarbeiten. Beachte jedoch, dass es sich hierbei um keine Beratung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes handelt.
Gewerblicher Handel mit NFTs
NFT-Trading kann unter bestimmten Umständen als gewerblicher Handel eingestuft werden. Ob es sich um gewerbliches Trading handelt, bestimmt im Einzelfall das Finanzamt. Du solltest nach Möglichkeit versuchen, nicht als gewerblicher Händler eingestuft zu werden.
Kriterien für die Gewerblichkeit beim NFT-Handel
Die Einstufung des Handels mit NFTs als gewerblich hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zu den wesentlichen Kriterien gehören:
- Selbstständigkeit: Dies bezieht sich darauf, ob der Handel selbstständig und mit Unternehmerrisiko erfolgt.
- Nachhaltigkeit: Hierbei wird betrachtet, ob die Handelstätigkeit auf Dauer angelegt ist.
- Gewinnerzielungsabsicht: Die Finanzverwaltung prüft, ob tatsächlich Gewinne zu erzielen sind.
- Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr: Dies ist gegeben, wenn NFTs auf öffentlichen Handelsplätzen wie OpenSea oder LooksRare angeboten werden.
Die Abgrenzung zur privaten Vermögensverwaltung ist hierbei entscheidend. Es wird untersucht, ob der Investor agiert wie ein Händler, z.B. durch den Einsatz von Arbeitskräften, Büros, Marketingaktivitäten, oder ob er einem passiven Investmentansatz folgt.
Steuerliche Konsequenzen der Gewerblichkeit
Falls ein NFT-Handel als gewerblich eingestuft wird, ergeben sich daraus erhebliche steuerliche Folgen:
- Gewerbesteuer: Es fällt zusätzlich zur Einkommensteuer eine Gewerbesteuer an, die in der Regel zwischen 7 und 15 Prozent beträgt.
- Besteuerung aller Gewinne: Im Gegensatz zum privaten Handel, wo Gewinne nach einer einjährigen Haltefrist steuerfrei sein können, werden bei gewerblichem Handel alle Gewinne besteuert, unabhängig von einer Haltefrist. Allerdings können Verluste einfacher verrechnet werden.
Gewerbesteuer und Besteuerung von Gewinnen
Die Besteuerung von NFTs ist noch nicht vollständig geklärt. Insbesondere ist unklar, wann genau der Handel mit NFTs als gewerblich einzustufen ist. Die Abgrenzungskriterien, die für den Wertpapier- und Devisenhandel entwickelt wurden, könnten hierbei Anwendung finden.
Wichtige Aspekte sind hierbei das Unternehmerrisiko, der Umfang des Handels, das Vorhandensein einer professionellen Organisation, und das Ausmaß der beruflichen Erfahrungen und Kenntnisse, die in den Handel einfließen.
In der Praxis bedeutet dies, dass Krypto-Investoren, die NFTs gewerblich handeln, einer höheren Steuerbelastung unterliegen. Es ist daher wichtig, die individuellen Umstände jedes Falles genau zu prüfen, um festzustellen, ob eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt oder nicht. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, fachkundige Beratung in Anspruch zu nehmen.
Umsatzsteuerliche Aspekte beim NFT-Handel
Die Umsatzsteuer bei NFTs (Non-Fungible Tokens) stellt in Deutschland eine komplexe und noch nicht abschließend geklärte Rechtsfrage dar. Im Kern geht es um die Frage, ob und in welchen Fällen NFT-Transaktionen der Umsatzsteuer unterliegen.
Einer der Schlüsselfaktoren ist die Frage, ob NFTs als „Lieferung“ oder als „sonstige Leistung“ im Sinne des Umsatzsteuergesetzes eingestuft werden. Diese Einordnung hängt vom Einzelfall ab und ist entscheidend für die Frage, ob eine bestimmte Transaktion in Deutschland steuerpflichtig ist. Es gibt gute Gründe, den Handel mit NFTs der Umsatzbesteuerung zu unterwerfen, vor allem, weil NFTs aufgrund ihrer Einzigartigkeit nicht als Zahlungsmittel verwendet werden können.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Unternehmereigenschaft des NFT-Investors. Nur wer als Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinn handelt, kann der Umsatzsteuer unterliegen. Dabei wird eine Tätigkeit als nachhaltig angesehen, wenn sie auf Wiederholung angelegt ist und im Sinne einer geschäftsmäßigen Tätigkeit auf den Erwerb von Einnahmen ausgerichtet ist. Kriterien, die für oder gegen ein nachhaltiges Handeln sprechen, können die Regelmäßigkeit der Verkäufe, die Intensität des Vorgehens und der Auftritt am Markt sein.
Privater Handel mit NFTs
Der private Handel mit NFTs (Non-Fungible Tokens) bezieht sich auf den Kauf und Verkauf dieser digitalen Vermögenswerte durch Einzelpersonen, die nicht als gewerbliche Händler agieren. Die steuerliche Behandlung solcher Transaktionen ist komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Steuerliche Behandlung privater Veräußerungsgeschäfte
Im privaten Handel mit NFTs in Deutschland ist die steuerliche Behandlung abhängig von der Einordnung der Transaktion als privates Veräußerungsgeschäft gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG.
Die Finanzverwaltung tendiert dazu, NFTs ähnlich wie andere Kryptotoken als „andere Wirtschaftsgüter“ zu behandeln. Dies bedeutet, dass der Verkauf von NFTs, die weniger als ein Jahr gehalten werden, der Besteuerung nach dem persönlichen Einkommensteuersatz unterliegen kann.
Haltefrist und Besteuerung von Gewinnen und Verlusten
Eine wichtige Regelung für private NFT-Händler ist die einjährige Haltefrist. Wenn NFTs länger als ein Jahr gehalten werden, können Gewinne aus deren Veräußerung steuerfrei sein. Es ist jedoch wichtig, die genauen Kauf- und Verkaufsdaten zu dokumentieren, um diese Regelung korrekt anwenden zu können. Hierfür eignet sich besonders das Krypto-Steuer-Tool CoinTracking.
Besteuerung von NFT-Minting
Die Besteuerung der NFT-Erstellung (Minting) in Deutschland kann in zwei Hauptkategorien unterteilt werden: freiberufliche und gewerbliche Einkünfte.
Freiberufliche vs. gewerbliche Einkünfte aus NFT-Erstellung
Freiberufliche Einkünfte: Wenn NFTs im Rahmen einer künstlerischen oder kreativen Tätigkeit erstellt werden, fallen sie unter die freiberuflichen Einkünfte gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 des deutschen Einkommensteuergesetzes (EStG). Diese Tätigkeit muss eine eigenschöpferische Leistung mit einer bestimmten Gestaltungshöhe aufweisen. Die Einkünfte aus solchen Tätigkeiten können weiterhin als freiberuflich betrachtet werden, auch wenn die selbst erstellten NFTs vermarktet oder verkauft werden.
Gewerbliche Einkünfte: NFT-Ersteller, die ihre Werke online verkaufen und vermarkten, können auch als gewerbliche Unternehmer eingestuft werden. Diese Einstufung kann nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 des EStG erfolgen und hat zur Folge, dass zusätzlich Gewerbesteuer anfällt. Hierbei wird vor allem der Umfang der Marketing- und Verkaufsaktivitäten berücksichtigt.
Steuerliche Unterschiede und Bewertungskriterien
Die steuerlichen Unterschiede zwischen freiberuflichen und gewerblichen Einkünften liegen vor allem in der Anwendung der Gewerbesteuer und in den unterschiedlichen Anforderungen an die Tätigkeit selbst. Während bei freiberuflichen Tätigkeiten die Kreativität und Originalität im Vordergrund stehen, wird bei gewerblichen Tätigkeiten der Fokus auf den Umfang der geschäftlichen Aktivitäten gelegt.
Bei der Besteuerung von NFT-Erstellung und -Handel sollten NFT-Ersteller und -Händler auch das Geldwäschegesetz im Auge behalten, da gewerbliche NFT-Händler als Güterhändler angesehen werden können und dadurch bestimmten Sorgfalts-, Risikomanagement- und sonstigen Pflichten unterliegen. Leichtfertige Verstöße gegen diese Vorschriften können zu hohen Bußgeldern führen.
Es ist wichtig, dass NFT-Ersteller ihre individuelle Situation von einem Fachmann wie WINHELLER prüfen lassen, um sicherzustellen, dass sie korrekt besteuert werden und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Für spezifische Fragen oder Unklarheiten zur Besteuerung von NFTs ist es ratsam, sich an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt zu wenden, der in diesem Bereich Erfahrung hat.
Sonderfälle und spezielle Besteuerungsregeln
Im Bereich der NFTs gibt es einige Sonderfälle, wie beispielsweise Airdrops, NFT Staking und auch die beliebten Play-to-Earn Spiele. In diesem Abschnitt gehen wir auf die Besteuerung in diesen Bereichen ein.
Besteuerung von Airdrops und NFT Staking Rewards
Wie werden NFT-Airdrops und NFT Staking Rewards versteuert?
- Besteuerung von Airdrops: Airdrops, die zufällig erfolgen und ohne Gegenleistung des Empfängers zugeteilt werden, sind bei Zufluss nicht steuerpflichtig. Die Coins oder Token aus Airdrops werden mit Anschaffungskosten von null Euro angesetzt. Werden diese innerhalb eines Jahres verkauft, unterliegt der gesamte Verkaufserlös der Besteuerung. Nach einer Haltefrist von einem Jahr ist der Verkauf steuerfrei.
- Besteuerung von NFT Staking Rewards: Staking Rewards werden in Deutschland grundsätzlich besteuert. Beim Erhalt der Staking Rewards wird der Marktwert dieser Coins zum Ausschüttungszeitpunkt besteuert. Falls die Staking Rewards innerhalb eines Jahres verkauft werden, muss der Gewinn aus der Wertsteigerung versteuert werden. Werden die Staking Rewards länger als ein Jahr gehalten, ist der Verkauf steuerfrei. Zudem gibt es eine Freigrenze von 256 Euro für Staking-Einkünfte. Wenn die Freigrenze überschritten wird, muss der gesamte Betrag versteuert werden.
Steuerliche Behandlung von Play-to-Earn-Spielen
Die steuerliche Behandlung von Einkünften aus Play-to-Earn-Spielen ist nicht eindeutig definiert und kann je nach Auslegung variieren. Gewinne aus solchen Spielen könnten als Einkommen betrachtet werden, wenn sie regelmäßig und mit der Absicht, Einkünfte zu erzielen, gespielt werden. Es könnte eine gewerbliche Tätigkeit vorliegen, wenn das Spiel auf regelmäßige Gewinnerzielung ausgelegt ist.
Fazit: Wie werden NFTs in Deutschland besteuert?
Die Besteuerung von NFTs hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum einen sollte geklärt werden, ob es sich um gewerblichen oder privaten NFT-Handel handelt. Hier entscheidet im Einzelfall das zuständige Finanzamt. Bei gewerblichen Händlern muss die Gewerbesteuer und Umsatzsteuer berücksichtigt werden.
Im Bereich des NFT-Mintings kann eine freiberufliche Tätigkeit infrage kommen, falls die künstlerische Tätigkeit im Vordergrund steht. Sollten eher Marketingmaßnahmen im Vordergrund stehen, kann eine gewerbliche Tätigkeit vorliegen.
Bei regelmäßigem NFT-Trading ist es definitiv ratsam, ein zu verwenden und zusätzlich einen Steuerberater um Hilfe zu bitten.
Häufige Fragen (FAQ) zum Thema NFT Steuern
In diesem Abschnitt geben wir Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Thema NFT Steuern in Deutschland.
Der Verkauf von NFTs wird als privates Veräußerungsgeschäft betrachtet und gemäß §23 EStG besteuert, wenn sie für Fiat-Währung oder Krypto auf einem Marktplatz oder einer Börse verkauft werden. Die Besteuerung basiert auf dem Fair-Market-Value des NFTs zum Zeitpunkt der Veräußerung und wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz von 14-45% versteuert.
NFTs sind steuerfrei, wenn sie mindestens ein Jahr lang gehalten und dann verkauft werden. Dieses Vorgehen fällt unter die einjährige Spekulationsfrist, nach deren Ablauf Gewinne aus dem Verkauf von NFTs nicht mehr besteuert werden müssen. Eine weitere Möglichkeit, NFTs steuerfrei zu verkaufen, besteht darin, die Freigrenze von 600 EUR pro Jahr zu nutzen, die für alle Gewinne aus privaten Verkaufsgeschäften gilt. Diese beiden Möglichkeiten gelten ausschließlich für den privaten NFT-Handel.
Ja, NFTs sind bei privatem Handel nach einem Jahr steuerfrei, wenn sie länger als ein Jahr gehalten und anschließend verkauft werden. Diese Regelung folgt der einjährigen Haltefrist für private Veräußerungsgeschäfte gemäß §23 EStG, nach deren Ablauf die Gewinne aus dem Verkauf steuerfrei sind.